Krankenfahrten
Sie müssen zum Arzt oder zur Kur?
Der Mietwagen ist die kostengünstigste Variante Sie sicher und gut zu befördern.
Gerne führen wir alle sitzenden Krankenfahrten zu Kur- und Rehamaßnahmen, ins Krankenhaus oder wieder nach Hause oder zur ambulanten Versorgung (Chemobehandlungen, Dialyse, Strahlentherapie usw.) durch.
Bitte fragen Sie individuell bei uns an.
Unser Standort ist Krien bei Anklam - unser Einsatzgebiet der Landkreis Vorpommern-Greifswald und alle Ziele in Mecklenburg-Vorpommern - ebenfalls bieten wir auch Fahrten für Berufsgenossenschaften nach außerhalb unseres Landes an, z.B. Berufsgenossenschaftliches Unfallkrankenhaus Hamburg-Bergedorf.
Gesetzlich Versicherte
Kostenträger: Krankenkasse, Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft
Sie verfügen über eine Verordnung einer Krankenbeförderung Ihres Arztes, die durch Ihre gesetzliche Krankenkasse genehmigt wurde bzw. Sie haben von Ihrer Krankenkasse direkt ein Schreiben vorliegen, das die Kostenübernahme bestätigt. Dann können wir mit dem Kostenträger abrechnen.
Fahrten zur und von stationären Behandlungen, Rehamaßnahme und Anschlußheilbehandlung sowie Fahrten zu einer ambulanten Operation müssen nicht genehmigt werden. Es reicht hier eine vom Arzt ausgestellte Verordnung einer Krankenbeförderung für Taxi und Mietwagen.
Fahrten zur ambulanten Behandlung von der Wohnung zum Arzt und am selben Tag zurück müssen möglichst vor der Fahrt von der zuständigen Krankenkasse genehmigt sein.
Natürlich erhalten Sie auch Quittungen bei Barzahlung, die dann erstattungsfähig sind. Genehmigungen sind nicht erforderlich, wenn Sie von oder zu einem stationären Krankenhausaufenthalt fahren. Ihnen wird ein Eigenanteil an den Fahrtkosten auferlegt. Gemäß gesetzlicher Zuzahlung müssen Sie 10% der Fahrkosten, mindestens 5 Euro, aber höchstens 10 Euro pro Fahrt bezahlen.
Der Eigenanteil entfällt, wenn Sie Inhaber eines gültigen Befreiungsausweises sind. Direkte Fahrten vom Krankenhaus zur Rehaklinik gelten als Verlegung zur Anschlußheilbehandlung. Auch hier muss kein Eigenanteil berechnet werden. Ebenfalls kein Eigenanteil wird erhoben, wenn der Kostenträger eine Berufsgenossenschaft ist.
Privat Versicherte und Beamte
Private Kassen / Beihilfestellen des LBV rechnen in aller Regel nur direkt mit Ihren Versicherten ab. In diesem Fall treten Sie gegen Quittung bei den Fahrtkosten in Vorlage. Eigene Kostenübernahme - Sie möchten die Kosten einer Fahrt (Krankenbeförderung) selbst tragen? Darüber erstellen wir Ihnen gerne ein Angebot. Unsere Zulassung zur Direktabrechnung mit allen gesetzlichen Kostenträgern: Wir sind ein zugelassener Betrieb für Krankenbeförderung bei den gesetzlichen Krankenkassen. Unser Institutionskennzeichen lautet 601323672. Mit den Kostenträgern haben wir einen Rahmenvertrag geschlossen. Rollator oder Krücken? Wir befördern Sie mit einem Kombifahrzeug und übernehmen die Verladung. Das Gepäck versorgen wir für Sie – und bringen es gerne bis auf Ihr Zimmer. Mit uns fahren Sie sorgenfrei von ihrer Haustür in die jeweilige Klinik. Und wir "stellen Sie auch nicht vor der Klink ab", sondern begleiten Sie zur Station, aufs Zimmer oder zur Anmeldung. Natürlich holen wir Sie wieder ab und kümmern uns auch um Ihr Gepäck. Gerne sind wir behilflich und gehen auf Ihre Wünsche ein.